Bei den Mitgliedern der fashionGroup RFID geschieht der Einsatz von
RFID vollständig im Einklang mit den europäischen
Datenschutzrichtlinien (95/46/EG und 2002/58/EG) und dem
Bundesdatenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BDSG).
Die fashionGroup RFID bekennt sich zudem ausdrücklich dazu, die
Persönlichkeitsrechte der Kunden zu achten und zu schützen, daher
werden mit Hilfe der RFID-Technologie weder personenbezogene Daten
erhoben, noch verarbeitet.
Dies ist umso weniger der Fall, als dass Europa für personenbezogene
Daten über ein Datenschutzniveau verfügt, das weltweit Standards setzt.
Ohne Einwilligung der Betroffenen oder Vorliegen einer gesetzlichen
Erlaubnis dürfen personenbezogene Daten weder erhoben, verarbeitet noch
genutzt werden. Ihnen stehen darüber hinaus Auskunftsrechte und das
Recht auf Löschung der erhobenen Daten zu. Neben dem BDSG deckt die
EU-Datenschutzrichtlinie im gesamten Binnenmarkt bereits heute die
Anwendungsfelder von RFID ab.